Visabestimmungen
Bitte beachten Sie: Das Generalkonsulat arbeitet mit keinem Dienstleister zusammen. Für Terminvereinbarung und Auskünfte, die Sie von einem Reisebüro, Schreibbüro, Versicherungsbüro o.ä. erhalten, wird keine Haftung übernommen und haben keinen Einfluß auf Ihren Visumantrag.
Terminvereinbarung
Für die Beantragung eines Visums benötigen Sie einen Termin. Die Terminvergabe erfolgt über das Online-Terminvergabesystem des Auswärtiges Amts.
Zur Vermeidung von Wartezeiten können Sie Ihr Schengenvisum bereits bis zu drei Monate vor Reiseantritt beantragen.
Bitte erscheinen Sie pünktlich und bringen Sie alle notwendigen Unterlagen und die Visagebühr in Rubel mit. Unvollständige Unterlagen führen zur Zurückweisung am Schalter, ein neuer Termin muss vereinbart werden. Die vorzulegenden Unterlagen entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Merkblatt (siehe weiter unten).
zur Online-Terminvergabe
Merkblätter und Antragsformulare
Bevor Sie zum vereinbarten Termin kommen, informieren Sie sich bitte anhand unserer Merkblätter, welche Unterlagen Sie zur Antragsstellung mitbringen müssen. Die Merkblätter beschreiben die Voraussetzungen und den Ablauf der Visumerteilung, wenn Sie nach Deutschland oder in den Schengener Raum reisen möchten.
Das Antragsformular erhalten Sie kostenlos auf unserer Internetseite. Die Nutzung des elektronischen Antragsformulars beschleunigt die Bearbeitung Ihrer Antragsannahme.
Merkblätter und Antragsformulare
Amtsbezirk
Das Generalkonsulat ist zuständig für alle Personen, die ihren registrierten Wohnsitz (seit mindestens 6 Monaten) im Kaliningrader Gebiet haben.
Haben Sie Ihren registrierten Wohnsitz in einem anderen Teil Russlands, so finden Sie die zuständige deutsche Auslandsvertretung
hier