Visabestimmungen

Bitte beachten Sie: Das Generalkonsulat arbeitet mit keinem Dienstleister zusammen. Für Terminvereinbarung und Auskünfte, die Sie von einem Reisebüro, Schreibbüro, Versicherungsbüro o.ä. erhalten, wird keine Haftung übernommen und haben keinen Einfluß auf Ihren Visumantrag.

Frau in ihren Siebzigern sitzt im Wohnzimmer am Laptop

Terminvereinbarung

Für die Beantragung eines Visums benötigen Sie einen Termin. Die Terminvergabe erfolgt über das Online-Terminvergabesystem des Auswärtiges Amts.

Zur Vermeidung von Wartezeiten können Sie Ihr Schengenvisum bereits bis zu drei Monate vor Reiseantritt beantragen.

Bitte erscheinen Sie pünktlich und bringen Sie alle notwendigen Unterlagen und die Visagebühr in Rubel mit. Unvollständige Unterlagen führen zur Zurückweisung am Schalter, ein neuer Termin muss vereinbart werden. Die vorzulegenden Unterlagen entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Merkblatt (siehe weiter unten).

Merkblätter und Antragsformulare

Bevor Sie zum vereinbarten Termin kommen, informieren Sie sich bitte anhand unserer Merkblätter, welche Unterlagen Sie zur Antragsstellung mitbringen müssen. Die Merkblätter beschreiben die Voraussetzungen und den Ablauf der Visumerteilung, wenn Sie nach Deutschland oder in den Schengener Raum reisen möchten.

Das Antragsformular erhalten Sie kostenlos auf unserer Internetseite. Die Nutzung des elektronischen Antragsformulars beschleunigt die Bearbeitung Ihrer Antragsannahme.

Erreichbarkeit der Visastelle

Amtsbezirk

Das Generalkonsulat ist zuständig für alle Personen, die ihren registrierten Wohnsitz (seit mindestens 6 Monaten) im Kaliningrader Gebiet haben.

Haben Sie Ihren registrierten Wohnsitz in einem anderen Teil Russlands, so finden Sie  die zuständige deutsche Auslandsvertretung 

Visabestimmungen

Vertretung von Frankreich im Kaliningrader Gebiet

Wenn Sie Einwohner des Kaliningrader Gebiets sind und einen kurzfristigen Aufenthalt in Frankreich planen (bis zu 90 Tagen), können Sie das dafür notwendige Visum auch am Deutschen Generalkonsulat in Kaliningrad beantragen. Die vorzulegenden Unterlagen entsprechen den Dokumenten, die für ein deutsches Visum erforderlich wären. Weitere Informationen finden Sie auf dieser Seite.

Französischsprachige Dokumente müssen mit einer Übersetzung in die deutsche oder russische Sprache versehen sein.

Visaerleichterungsabkommen zwischen der EU und der Russischen Förderation

Unterzeichnung des EU-Vertrages

Allgemeine Informationen des Auswärtigen Amtes zum Visumverfahren und zur Visapflicht

Protokollhof

finden Sie hier